Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge (Aufträge) zwischen Inha Gelhaar (im Folgenden als Übersetzerin genannt) und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
2. Auftragserteilung
(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich (per Email, Kontaktformular oder WhatsApp). Die Übersetzerin muss vom Auftraggeber informiert werden, falls eine auszugsweise Übersetzung durchgeführt werden soll und bestimmte Teile des Textes nicht übersetzt werden sollen.
(2) Der Auftrag gilt als erteilt, wenn die Übersetzerin dies schriftlich bestätigt hat. Die Übersetzerin haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstanden sind.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung, sowie über den gewünschten Liefertermin zu unterrichten (Verwendungszweck, Zielsprache, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial oder Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
4. Ausführung, Lieferung, höhere Gewalt
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
(2) Die Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben.
(3) Die Lieferung der Übersetzung erfolgt per Post oder falls gewünscht per Email. Die Übersetzerin haftet nicht für eventuelle Schäden oder Beschädigungen auf dem Postweg. Nach Vereinbarung kann die Übersetzung auch bei der Übersetzerin abgeholt werden.
(4) Wenn die Übersetzerin durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Streiks, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Kriegszustände, örtliche Stromausfälle, Netzwerksausfälle sowie andere hinderliche Situationen, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten der Übersetzerin resultieren. Der Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Texte, auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie, falsche Angaben der Schreibweise von Familiennamen, Vornamen und ggf. Vatersnamen zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Übersetzerin.
(3) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(4) Für die Mängelbeseitigung ist der Übersetzerin vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(6) Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keine Mängel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen ebenfalls keine Mängel, wenn der Auftraggeber der Übersetzerin keine Liste der anzuwendenden Begriffe vor Übersetzungsbeginnt bereitgestellt hat.
(7) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
6. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach Nr. 6 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf die Höhe des Rechnungsbetrags für den entsprechenden Auftrag begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Eine Haftung der Übersetzerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in zwei Jahren seit der Abnahme der Übersetzung.
7. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
8. Mitwirkung Dritter
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 7. verpflichten.
9. Vergütung
(1) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Alle Preise verstehen sich in brutto, aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
(3) Gemäß § 11 Absatz 1 JVEG beträgt das Honorar für eine Übersetzung 1,80 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes, wenn der Text der Übersetzerin in editierbarer elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird (Grundhonorar). Andernfalls beträgt das Honorar 1,95 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken oder der schweren Lesbarkeit des Textes, so beträgt das Grundhonorar 1,95 Euro und das erhöhte Honorar 2,10 Euro. Bei dringenden Übersetzungen innerhalb von 24 Stunden, Übersetzungen an Feiertagen und Wochenenden wird ein Eilzuschlag in Höhe von 50 % berechnet.
(4) Gemäß § 11 Absatz 2 JVEG ist für die Anzahl der Anschläge der Text in der Zielsprache maßgebend. Werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Ist eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.
(5) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl des Zieltextes ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inkl. Leerzeichen. Die Berechnung der Zeichen erfolgt mit Microsoft Word und ist bindend.
(6) Sind mehrere Texte zu übersetzen, ist die Höhe des Honorars für jeden Text gesondert zu bestimmen. Für eine oder für mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 20 Euro. (§ 11 Absatz 3 JVEG)
(7) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe der Übersetzung von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig ist.
(8) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
(9) Bei Aufträgen aus dem Ausland hat der Auftraggeber sämtliche Kosten für den Geldtransfer zu berücksichtigen und zu tragen. Bei Aufträgen aus dem Ausland wird die Vorauszahlung des ganzen Honorars gewünscht.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
11. Rücktrittsrecht, Vertragskündigung und Ausfallhonorar
(1) Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen hat.
12. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
13. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.