Preise

Bei den Übersetzungen von Standardurkunden gelten Pauschalpreise.  

Die Preise für andere Dokumente werden individuell berechnet. Dabei gelten die Vorschriften des Justizvergütungs- und -enschädigungsgestzes (JVEG). 

 

Die Preise für Dokumente werden individuell berechnet. Dabei gelten die Vorschriften des Justizvergütungs- und -enschädigungsgestzes (JVEG).

Die Gestaltung der Preise für Übersetzungen erfolgt pro Normzeile des Ausgangstextes (55 Anschläge inkl. Satz- und Leerzeichen). Dabei werden Faktoren wie Schwierigkeitsgrad, Fachgebiet, Fristen, Lieferformat, Textumfang der Übersetzung berücksichtigt. 

Für beglaubigte Übersetzungen (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden, Führerschein, Aufenthaltstitel) gelten in der Regel Pauschalpreise. Die Beglaubigungsgebühr ist im Angebot bereits enthalten. 

Bitte erfragen Sie den endgültigen Preis Ihres Auftrags per Telefon, Whatsapp oder Kontaktformular

 

Dringende Übersetzungen innerhalb von 24 h, an Wochenenden oder Feiertagen sind gegen Aufpreis von 50 % möglich.

Der Kunde trägt die Kosten für das Porto. Die Übersetzung kann als einfacher Brief (2,00 €), Einschreiben (ab 5,00 €) oder Express (15,00 €) versendet werden.

Anmerkung:

Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch auf meinen Rechnungen nicht aus.


Hier erfahren Sie wie Sie eine Übersetzung bestellen können.